Kirchensteuer und Kirchgeld

Danke für Ihre Kirchensteuer und Ihr Kirchgeld!
Die meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was geschieht eigentlich damit?
 
Hier das aktuelle Schreiben zur Kirchgeldaktion 2023: 
 
Die Kirchensteuer ist ein am Einkommen orientierter Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für kirchliches Arbeiten in unserer Kirchengemeinde, aber auch für überregionale Einrichtungen. Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, unsere Kirchengemeinde. Ausführliche Informationen dazu, insbesondere über die Verteilung der landeskirchlichen Finanzmittel, finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche http://www.kirche-und-geld.de/kirchensteuer.php
 
In diesem Sinne bedanken wir uns auch an dieser Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!
 
Das Kirchgeld
Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld. Das Kirchgeld ist ein Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie sehr herzlich darum, es selbst aktiv an unsere Kirchengemeinde zu entrichten.
In den anderen Landeskirchen gibt es kein Kirchgeld. Es werden 9 % Kirchensteuer erhoben, in Bayern dagegen nur 8 %.  Auch deswegen sind die Kirchengemeinden auf das Kirchgeld angewiesen.
Klar geregelt und von der Steuer absetzbar
Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum max. Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 120 € senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Kirchgeldpflichtig sind
Evangelisch-lutherische Gemeindemitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 7 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):
  1. Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres
  2. Eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum (dies wird jährlich offiziell festgelegt.)
  3. Erster Wohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde Höchstadt
 
Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind
  • alle Gemeindemitglieder unter 18 Jahren
  • Gemeindemitglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte
         das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht übersteigt.
Jedes Jahr erhalten alle Gemeindeglieder über 18 Jahre den Kirchgeldbescheid per Brief. In diesem Bescheid informieren wir über besondere aktuelle Projekte, für die wir das Kirchgeld unter anderem erbitten.
Die Höhe des Kirchgeldes richtet sich nach den Einnahmen.
 
Bitte überweisen Sie ihr Kirchgeld auf das Konto:
Kontoverbindungen für die Kirchgeldzahlung:
Evangelische Kirchengemeinde Höchstadt
Kirchgeldkonto: DE 71 7635 0000 0430 0039 88 (Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach), BIC: BYLADEM1ERH
(Bitte geben Sie die Namen derer, für die das Kirchgeld mit überwiesen wird an, und Anschrift an)
 
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche http://www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php
 
Zu allen Fragen um das Kirchgeld wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
 
Mit Ihrem Kirchgeld unterstützen Sie direkt das Gemeindeleben vor Ort. Es ist eine große Hilfe für die Arbeit der vielen engagierten Menschen und damit eine sehr gute Möglichkeit, direkt vor der eigenen Haustüre, Gutes zu tun.
Dafür unser großes Dankeschön!